Studienbeiträge

Studienbeiträge

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Die DHBW Villingen-Schwenningen ist gem. Landeshochschulgebührengesetz, Studierendenwerksgesetz und der Beitragssatzung der verfassten Studierendenschaft verpflichtet, die Studienbeiträge für immatrikulierte Studierende jährlich einzuziehen und an die entsprechenden Stellen abzuführen. Im Rahmen einer rechtlichen Prüfung durch das DHBW Präsidium wurde festgehalten, dass die Gebührenpflicht auch für Studierende gilt, die u.a. aufgrund noch fehlender Prüfungsleistungen (z.B. Nach- und Wiederholungsprüfungen, Wiederholung der Bachelorarbeit usw.) ihr Studium verlängern müssen. Des Weiteren wurde hier auch festgestellt, dass die Beiträge für das begonnene Studienjahr in voller Höhe erhoben werden müssen.

Studierende haben jedoch nach Beendigung ihres verlängerten Studiums (nach dem 30.09.), die Möglichkeit, sich die zu viel gezahlten Gebühren auf Antrag (Formular unter: https://www.dhbw-vs.de/studierende/service-beratung/kosten-finanzierung/studienbeitraege.html) zurückerstatten zu lassen.

Eine Rückerstattung der Beiträge erfolgt nur im Rahmen der dafür vorgesehenen Fristen und nur auf Antrag.

Mit Beginn des Studienjahres 2017/18 (ab 01.10.2017) gilt an der DHBW Villingen-Schwenningen demnach die Regelung, dass Studierende, die Ihr Studium aufgrund fehlender Prüfungsleistungen verlängern müssen, zur Zahlung der vollen Studienbeiträge (z.Zt.: 212,00 Euro) verpflichtet sind.

Weitere Infos zu den Studienbeiträgen finden Sie auf unserer Homepage: https://www.dhbw-vs.de/studierende/service-beratung/kosten-finanzierung/studienbeitraege.html

Gerne steht Ihnen auch Frau Demmer, Tel.: 07720-3906-573 für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.