Das Bundesteilhabegesetz ist seit Januar 2017 in Kraft. Was das genau für Menschen, die ein Recht auf Leistungen nach diesem Gesetz haben, bedeutet, ist noch nicht ganz klar. Rechtsanwalt Mark Stöhr aus Villingen-Schwenningen wird im Rahmen des Campusabends erste Einschätzungen abgeben und die wesentlichen Veränderungen, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, vorstellen.
Der Campusabend findet am 31. Juli 2017 um 18 Uhr in Hörsaal Rose auf dem Wirtschaftscampus (Karlstraße 29/31, 78054 VS-Schwenningen, Gebäude D, UG) statt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.