Studienjahrgang 2017: Studierendenausweis, wenn das Studium nicht zum 30.09.2020 beendet werden kann

Studienjahrgang 2017: Studierendenausweis, wenn das Studium nicht zum 30.09.2020 beendet werden kann

von N E W S -
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Liebe Studierende, 

sollten Sie (Jg.  2017) Ihr Studium nicht zum 30.09.2020 beenden können, sind für das Studienjahr 2020/2021 Studienbeiträge fällig. Darüber wurden Sie bereits mit Info vom 10.09.2020 informiert. 

Sind die Studienbeiträge bezahlt, haben Sie Anspruch auf einen Studierendenausweis, der bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation gültig ist. Um diesen zu beantragen gehen Sie wie folgt vor: 

In moodle unter IT-Service -> Formulare können Sie den „Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte Studierendenausweis“ ausfüllen. Unter Punkt 3. kann die Verlängerung eines abgelaufenen Ausweises (kostenfrei) angekreuzt werden. 

Den Antrag senden Sie an das IT Service-Center: its@dhbw-vs.de . Wir erstellen dann die Karte, die Sie abholen können.

Ihr IT Service-Center