Liebe Studierenden,
das Studierendenwerk Freiburg weist darauf hin, dass es triftige Gründe gibt, einen BAföG-Antrag zu stellen, selbst wenn sich nur ein geringer BAföG-Betrag errechnet oder sich kein BAföG-Anspruch ergibt.
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen dazu im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hochschulverwaltung