Neue Corona-Verordnung ab 3. April - Sicherheit im Semester in Präsenz

Neue Corona-Verordnung ab 3. April - Sicherheit im Semester in Präsenz

von Ulrich Kotthaus -
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Semester in Präsenz: Masken in Innenräumen der Hochschule weiterhin generell vernünftig und sinnvoll – bei Unterschreitung des Abstands von 1,5m zu anderen Personen besteht Maskenpflicht

Liebe Studierende der DHBW, sehr geehrte Lehrende,

wie Sie aus der Medienberichterstattung wissen, gelten ab dem 3. April neue gesetzliche Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie. Das Infektionsschutzgesetz sieht weitreichende Lockerungen in vielen Lebensbereichen vor. Auch die Corona-Verordnung Studienbetrieb, auf deren Grundlage wir in den vergangenen Jahren den Studienbetrieb organisiert haben, tritt zum 3. April außer Kraft. Für uns als Hochschule gelten dann die allgemeinen Corona-Regeln des Landes.

Wegfall von 3G-Regel – Masken und Abstand weiterhin sinnvoll

Alle Personen haben ohne Nachweis des 3G-Status Zutritt zur Hochschule. Corona-positiven Personen und Personen in amtlich angeordneter Quarantäne ist das Betreten des Hochschulgeländes aber weiterhin untersagt. Auch bei einschlägigen Krankheitssymptomen bitten wir Sie mit Nachdruck der Hochschule fernzubleiben.

Angesichts des nach wie vor starken Infektionsgeschehens ist nach § 2 der Corona-Verordnung sowohl das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen sowie der bekannten Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften sowie das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen weiterhin generell empfohlen.

Semester in Präsenz: Maske bleibt generell sinnvoll und ist verpflichtend wenn Abstand nicht eingehalten wird

Das Sommersemester soll auch an der DHBW verlässlich in Präsenz stattfinden. Nach zwei Jahren Pandemie sehnen viele von uns persönliche Begegnungen an der Hochschule, gemeinsames Lernen und Arbeiten sowie eine Rückkehr zum gewohnten Hochschulbetrieb herbei.

Auch wenn viele gesetzliche Regelungen nun enden: die Pandemie ist (leider) noch nicht vorbei.

Damit uns dieser Präsenzstudienbetrieb dauerhaft gelingen kann und möglichst alle daran teilnehmen können, appellieren wir mit allergrößtem Nachdruck an Sie:

Bitte tragen Sie zum eigenen Schutz und zum Schutz aller anderen innerhalb geschlossener Räume der Hochschule weiterhin eine FFP2-Maske!

Wird der Abstand von 1,5 Meter zwischen Personen nicht zuverlässig eingehalten, besteht in Innenräumen der DHBW Villingen-Schwenningen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Wir danken Ihnen sehr herzlich dafür, wie Sie in den zurückliegenden Jahren zu einem erfolgreichen Hochschulbetrieb unter oft schwierigsten Bedingungen beigetragen haben. Jetzt freuen wir uns darauf, Sie im kommenden Semester wieder persönlich an der DHBW begrüßen zu dürfen.

Bitte tragen Sie alle durch umsichtiges und eigenverantwortliches Handeln zu einem sicheren und erfolgreichen Semester an unserer Hochschule bei.

Vielen Dank und mit den besten Grüßen

Ulrich Kotthaus


Prof. Dr. Ulrich Kotthaus

Rektor

Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen

Baden-Württemberg Cooperative State University

Erzbergerstraße 17

78054 Villingen-Schwenningen

www.dhbw-vs.de