Liebe Studierende,
wir informieren Sie über den Beschluss
des VGH, der vorerst die 2G-Regelung – konkreter das Einfrieren der Alarmstufe II für nicht-immunisierte Studierende für möglicherweise rechtswidrig erachtet und damit die Regelung außer Kraft setzt.
Für stattfindende selektive Präsenzlehrveranstaltungen gilt danach die 3G-Regelung.
Des Weiteren gelten weiterhin die Bestimmungen der Alarmstufe I, darunter die strikte Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbare Masken; Medizinische Masken
reichen nicht aus!) und die Vollkontrolle der Nachweise.
Mit Anpassungen in der Corona Verordnung Studienbetrieb Baden-Württemberg rechnen wir kurzfristig und halten Sie informiert!
Viele Grüße
Ulrich Kotthaus
Prof. Dr. Ulrich
Kotthaus
Rektor
Duale Hochschule
Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen
Baden-Württemberg Cooperative State University
Erzbergerstraße 17
78054 Villingen-Schwenningen