Einfrieren Alarmstufe II außer Kraft - es gilt für Präsenz die 3G-Regelung

Einfrieren Alarmstufe II außer Kraft - es gilt für Präsenz die 3G-Regelung

von Ulrich Kotthaus -
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Liebe Studierende,

wir informieren Sie über den Beschluss des VGH, der vorerst die 2G-Regelung – konkreter das Einfrieren der Alarmstufe II für nicht-immunisierte Studierende für möglicherweise rechtswidrig erachtet und damit die Regelung außer Kraft setzt.

Für stattfindende selektive Präsenzlehrveranstaltungen gilt danach die 3G-Regelung.
Des Weiteren gelten weiterhin die Bestimmungen der Alarmstufe I, darunter die strikte Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbare Masken; Medizinische Masken reichen nicht aus!) und die Vollkontrolle der Nachweise.

Mit Anpassungen in der Corona Verordnung Studienbetrieb Baden-Württemberg rechnen wir kurzfristig und halten Sie informiert!

Viele Grüße
Ulrich Kotthaus


Prof. Dr. Ulrich Kotthaus
Rektor

Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen
Baden-Württemberg Cooperative State University
Erzbergerstraße 17
78054 Villingen-Schwenningen

ulrich.kotthaus@dhbw-vs.de
www.dhbw-vs.de