Merkel spricht von „Akt der nationalen Solidarität“ / Ausblick erstes Quartal 2022

Merkel spricht von „Akt der nationalen Solidarität“ / Ausblick erstes Quartal 2022

von N E W S -
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Liebe Studierende, liebe Lehrbeauftragte,

nachdem am Dienstag (30.11.) die Bund-Länder-Gespräche ohne konkrete Ergebnisse abgeschlossen wurden, liegen seit Donnerstag (2.12.) konkrete Neuerungen nach der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten-Konferenz und seit Samstag die neue Corona Verordnung Baden-Württemberg vor.

Mitunter gilt:

  • 2G im Einzelhandel (bundesweit)
  • Ausweitung auf 2G+ (in Kultur und Freizeit) möglich, je nach regionaler Infektionslage
  • Schließungen von Clubs und Diskotheken ab einer 7-Tageinzidenz von 350, wie aktuell in BW
  • Beschränkungen der Anzahl von Personen bei privaten Treffen

Auch wenn in Baden-Württemberg für fast alle Lebenslagen nun die 2G bzw. 2G+ Regelung gilt, sind diese Regelungen für uns als Hochschule zunächst nicht relevant, verdeutlichen aber nochmals den Ernst der Lage, den auch Jürgen Roth für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg in einem Offenen Brief benennt. Darüber hinaus sind die Länder befugt weitere Regelungen zu erlassen. Informieren Sie sich hierzu ggf. unter anderem auf der Seite des Landes Baden-Württembergs unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/

Erstes Quartal 2022

Anfang Dezember sind für die letzte Lehrveranstaltungswoche vor den Prüfungen im vierten Quartal nahezu alle Studienbereich komplett in den Online-Modus gewechselt. Für den Lehrbetrieb gilt seit dem 19.11.2021 die 2G-Regelung. Die Regelung wird mit den sehr hohen Inzidenzzahlen (Hospitalisierungsinzidenz bzw. die Auslastung der Intensivbetten) begründet (Alarmstufe II), schließt aber Präsenzveranstaltung nicht kategorisch aus. Für die Prüfungsphase im Dezember 2021 gilt bei Präsenzklausuren die 3G-Regelung.

Die nächste (geplante) Corona Verordnung Studienbetrieb wird am 22. Dezember erwartet; eine vorzeitige Verschärfung ist möglich. Die Maßnahmen, die Anfang Januar 2022 gelten werden, sind daher derzeit nicht bekannt. Eine kurzfristige Entspannung bis Januar – etwa der Reduktion der Zahlen auf die nächst niedriger Stufe (die Alarmstufe mit einer Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten) in der ein Studienbetrieb unter 3G möglich wäre, halte ich für eine gewagte Prognose, mit der ich als Grundlage nach Rücksprache mit den Studiengangsleitungen nicht planen möchte.  

Gerade zum Punkt der Planbarkeit und Planungssicherheit sind Vertreter*innen von Ihnen, liebe Studierende, an mich herangetreten mit der Anregung um entsprechend frühzeitige Klarstellung. Planungssicherheit in dynamischen Zeiten bleibt zwar eine Herausforderung, aber wir haben uns für folgendes Vorgehen entschieden:

Wir starten unabhängig von den Regelungen zugunsten der Planungssicherheit im Januar online in den Lehrbetrieb des ersten Quartals. Für einzelne Veranstaltungen können unter Berücksichtigung der im ersten Quartal geltenden Verordnungen nach Ermessen der Studiengangsleitung zusätzlich Präsenz- bzw. hybride Lehrveranstaltungen angeboten werden. Eine gewisse Flexibilität halte ich nicht zuletzt aus didaktischen Gründen für sinnvoll. Lehrende bitte ich darum, Studierende, die keinen 2G Status vorweisen oder sich in Quarantäne befindenden, in geeigneter Weise miteinzubinden. Von hybriden Veranstaltungen über das Bereitstellen von Lernmaterialien ist Vieles denkbar.

Konkret wurde Folgendes fakultätsintern für das erste Quartal beschlossen:

Für die Fakultät Sozialwesen:

Soziale Arbeit:

  • Die Vorlesungen und ein Teil der Wahlpflichtseminare finden online statt
  • Für einzelne Seminare können zusätzlich hybride Formate angeboten werden. Dies soll Studierenden und Lehrenden entgegenkommen, die entsprechende Regelungen (2G oder 3G, je nach Regelung) erfüllen und Präsenzveranstaltungen besuchen möchten. Betroffen können insbesondere Arbeitsfeldseminare im Studienschwerpunkt sein; Informationen bekommen Sie zeitnah von den jeweiligen Studiengangsleitern
  • Prüfungen finden voraussichtlich nach den bekannten Online-Open-Book Formaten (Klausuren) online statt

 Einige Studiengangsleitungen werden im Laufe der nächsten Wochen Zoom-Sprechstunden für die Studierenden der Kurse des 5. Semesters (derzeit Praxisphase) anbieten.

 Sozialwirtschaft:

  • Alle Lehrveranstaltungen im ersten Quartal finden grundsätzlich online statt   
  • Vereinzelt können Veranstaltungen in hybrider Form oder im Präsenzformat angeboten werden
  • Prüfungen werden in Präsenz geplant
Für die Fakultät Wirtschaft:
  • Alle Lehrveranstaltungen im ersten Quartal finden grundsätzlich online statt
  • Für einzelne Veranstaltungen können zusätzlich hybride Formate angeboten werden. Dies soll Studierenden und Lehrenden entgegenkommen, die entsprechende Regelungen (2G oder 3G, je nach Regelung) erfüllen und Präsenzveranstaltungen besuchen möchten
  • Prüfungen werden in Präsenz geplant

Für das zweite Quartal 2022 ist geplant, den Lehrbetrieb in Präsenz aufzunehmen. Näheres wird allerdings vermutlich erst Mitte Februar absehbar sein.

Des Weiteren werden die Öffnungszeiten der Bibliothek für dieses Jahr angepasst. Nähere Informationen finden Sie auch immer auf der Webseite der Bibliothek.

Für die Prüfungen jetzt im Dezember – egal ob in Präsenz oder virtuell – wünsche ich Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen!

Viele Grüße
Ulrich Kotthaus


Prof. Dr. Ulrich Kotthaus
Rektor

Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen
Baden-Württemberg Cooperative State University
Erzbergerstraße 17
78054 Villingen-Schwenningen

Tel. +49 7720 3906 100 (Durchwahl); ...101 (Sekretariat)

ulrich.kotthaus@dhbw-vs.dewww.dhbw-vs.de