Neue Corona Verordnung Studienbetrieb

Neue Corona Verordnung Studienbetrieb

von N E W S -
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  • 2G in der Präsenzlehre & Bibliothek bei Alarmstufe II
  • Vollkontrolle statt Stichprobe
  • Zwingende Maskenpflicht – auch bei 1,5 Meter Abstand


Liebe Studierende,

die neue Corona Verordnung Studienbetrieb liegt nun vor und orientiert sich an dem Stufenprinzip der Corona Verordnung. Präsenzstudienbetrieb bleibt weiterhin möglich, allerdings unter Berücksichtigung strenger Maßnahmen.

Regelungen für den Präsenzstudienbetrieb:

Alarmstufe II

gilt für den Studienbetrieb ab dem 29.11.2021

Alarmstufe

Niedrigere Stufen

Für Präsenzstudienbetrieb gilt:

  • Teilnahme nur mit 2G Nachweis
    (Ausgenommen: Für asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet
    haben oder glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht
    impfen lassen können, oder für die nicht seit mindestens drei Monaten eine
    Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gilt, ist statt eines
    PCR-Testnachweises ein negativer Antigen-Testnachweis ausreichend; dies
    gilt entsprechend, wenn der Zutritt oder die Teilnahme nur für immunisierte
    Personen gestattet ist.) 
  • Lernplätze nur mit 2G Nachweis nutzbar

  • Vollkontrolle der Nachweise

  • Zwingende Maskenpflicht auch bei 1,5 Meter Abstand (ausgenommen sind Vortragende – mit 1,5 Meter Abstand)
  • Anwesenheitsdokumentation

  • 2G Nachweispflicht in Mensa und Bibliothek
    (Abholung und Rückgabe bleibt weiterhin möglich; es besteht Maskenpflicht.)
Für Präsenzstudienbetrieb gilt:

  • Teilnahme nur mit 3G Nachweis
  • Vollkontrolle der Nachweise
  • Zwingende Maskenpflicht auch bei 1,5 Meter Abstand (ausgenommen sind Vortragende – mit 1,5 Meter Abstand)   

  •  Anwesenheitsdokumentation
  •  3G in Mensa und Bibliothek (Abholung und Rückgabe bleibt weiterhin möglich; es besteht Maskenpflicht)

Für den Präsenzbetrieb gilt die bereits bekannte Corona Verordnung Studienbetrieb mit u.a.

  • Teilnahme nur mit 3G

  • Nachweiskontrolle
    (Vollkontrolle oder Stichprobe)

  • Abstands- oder Maskenpflicht

  • Anwesenheitsdokumentation

  • 3G Nachweispflicht in Bibliothek (Abholung und Rückgabe bleibt weiterhin möglich; es besteht Maskenpflicht)

 
Prüfungen im Dezember

In Präsenz geplante Prüfungen können prinzipiell durchgeführt werden. Hier wird u.a. eine 3G-Regelung gelten.
Studienbereiche, die Online-Klausuren geplant haben, können auch in diesem Format prüfen. Ein Anspruch auf Online-Klausuren besteht nicht.

Eine gute Vorbereitungszeit für die Prüfungsphase und erfolgreiche Klausuren!

Viele Grüße
Ulrich Kotthaus


Prof. Dr. Ulrich Kotthaus
Rektor

Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen
Baden-Württemberg Cooperative State University
Erzbergerstraße 17
78054 Villingen-Schwenningen

Tel. +49 7720 3906 100 (Durchwahl); ...101 (Sekretariat)

ulrich.kotthaus@dhbw-vs.dewww.dhbw-vs.de