Liebe Studierende, liebe Lehrbeauftragte,
nach dem Bund-Ländergespräch gestern, möchte ich mich mit einer Zwischeninformation – abzuwarten bleiben noch die Verordnungen von Land und MWK – an Sie wenden.
Vielerorts ist die Situation wieder sehr angespannt und überschreitet die 7-Tage-Inzidenz von 100. Diese Inzidenzzahl liegt in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg bei 65,4 (22. März 2021). In der gestrigen Sitzung wurde deshalb beschlossen, dass Bund und Länder die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April verlängern und einen harten Lockdown über Ostern anordnen.
Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen exponentiell ansteigen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin. Unser Ministerpräsident ergänzte in der heutigen Pressekonferenz "Eigentlich haben wir mit der neuen Mutation eine neue Pandemie".
Um eine Phase der Osterruhe als Pandemiebrecher einzulegen, sollen Gründonnerstag und Ostersamstag Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gelte dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“. Für uns als Hochschule bedeutet dies, dass wir von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag die Hochschule schließen und damit für niemanden der Besuch der Hochschule möglich sein wird.
Inwieweit die bereits genehmigten Präsenzveranstaltungen einschließlich der Prüfungen in den kommenden Wochen realisiert werden können, ist heute verständlicherweise nicht absehbar. Wir werden mit Sicherheit Präsenzveranstaltungen in den nächsten Wochen nur bei Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Tests oder nach Durchführung eines Schnell-Selbsttests vor Ort an der Hochschule durchführen können. Selbsttestkits liegen uns vor, sodass wir prinzipiell testen können.
Ich möchte Sie darüber hinaus auf die Hilfegesuche des Landratsamtes und der Gesundheitsämter aufmerksam machen.
Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich
am 12. April erneut beraten. Sobald die Verordnungen des Landes und die des MWK
vorliegen, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite oder über Ihre
Studiengangsleitung.
Viele Grüße
Ulrich Kotthaus