Aktuelles zur Corona-Situation / Ausblick auf das Jahr 2021

Aktuelles zur Corona-Situation / Ausblick auf das Jahr 2021

von N E W S -
Anzahl Antworten: 0

Nach den neuen Verordnungen

Bedarfsgerechte Lockerungen, wo möglich
Corona-Verordnung Studienbetrieb verlängert bis 28. März


Liebe Studierende, liebe Lehrbeauftragte, liebe Duale Partner,

vergangenen Mittwoch tagte die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen. Sie haben sicherlich die Entscheidungen und deren Komplexität über die Medien mitbekommen.

Lockerungen können auch wir an der Hochschule nicht pauschal verkünden, da unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Neben der lokalen 7-Tage-Inzidenz sicherlich auch die Werte der Regionen, aus denen Sie, liebe Studierende, anreisen, leichte Fortschritte in der Quote der Geimpften, Möglichkeiten der Schnell- und Selbsttests, aber auch hochschulinterne und praktische Aspekte – etwa die Umstellung der virtuell gestützten Lehre in Präsenzlehre und die notwendige Akzeptanz, diese situationsbedingt in Kürze wieder umzukehren.

Dennoch möchten wir mit Ihnen einen Ausblick auf das Jahr 2021 wagen.


Veranstaltungen im zweiten Quartal

Alle Veranstaltungen im zweiten Quartal bleiben unverändert digital.

Wiederholungsklausuren & verschobene Klausuren im April und Mai

Die Wiederholungsklausuren der Fakultäten können aus heutiger Sicht in Präsenz in Kleinstgruppen stattfinden. Hierbei handelt es sich um wenige Studierende, die im April (Fakultät Sozialwesen) und im April / Mai (Fakultät Wirtschaft) Prüfungen ablegen werden. 

Prüfungsphase im Juni

Die reguläre Prüfungsphase im Juni soll überwiegend online durchgeführt werden, da ungleich mehr Studierende geprüft werden, als im April / Mai. In begründeten Ausnahmefällen sollen aber auch Präsenzklausuren in Kleinstgruppen, besonders für Studierende im ersten Studienjahr, möglich sein.

 

Veranstaltungen im dritten Quartal

Digitale, virtuelle, hybride, geteilte, gestaffelte & Lehre in Präsenz

Der Umstieg von rein virtueller bzw. digital gestützter Lehre auf Präsenzlehre wird nicht ohne Zwischenschritte vollzogen werden können. Die Studiengangsleitungen werden hier spezifisch und je nach begründeten Bedarfen Modelle für ihren Studiengang kommunizieren und im Rahmen dessen, was durch die Verordnungen und Entscheidungen des Rektorats möglich ist, vorausschauend planen.

Findet Präsenzlehre im dritten Quartal statt, sollte sich diese auf Kurse beziehen, deren Anwesenheit von besonderer Relevanz ist (etwa Studierende des ersten Studienjahres oder Studierende im letzten Studiensemester). Kaum vorstellbar ist eine normale Präsenz ganzer Kurse in einem Raum.

Prüfungsphase September

Mit den Erkenntnissen der beiden Prüfungsphasen und den dafür zusätzlich angeschafften Schutzmaßnahmen werden wir die Prüfungen im dritten Quartal planen. Aus heutiger Sicht könnte eine Abwicklung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen in Präsenz möglich sein.

Corona-Verordnung Studienbetrieb

Die aktuelle Verordnung zum Studienbetrieb umfasst einzelne Lockerungen – etwa auch im Bereich der Bibliotheken oder was die soziale Dimension des Studiums anbelangt (§ 2 – Erstsemesterstudierende / Jahrgang 2020). Dennoch, so heißt es in der Begründung, sind diese Regelungen der Ausnahme kein Freibrief, nunmehr dauerhaft und flächendeckend Präsenzveranstaltungen für Studierende der ersten Semester anzubieten.

Mit Lockerungen, die uns als Hochschule geboten werden – jetzt und in naher Zukunft –, möchten wir bedacht und verantwortungsvoll umgehen. Insbesondere die Virusmutationen lassen Neuinfektionen aktuell schneller ansteigen, wodurch das Infektionsgeschehen noch immer dynamisch ist.

Maskenpflicht

Die bestehende Maskenpflicht wurde in der neuen Verordnung nochmals bestärkt. In den Gebäuden ist das Tragen von medizinischen Masken mit dem Standard von FFP 2, KN 95, N95 oder Vergleichbarem erforderlich. Dies gilt auch für jegliche Veranstaltungen wie schriftliche und mündliche Prüfungen, Vorlesungen, Seminare etc. für alle Personen.

 

Auf dem Gelände müssen keine Masken getragen werden, wenn Personen alleine über das Gelände gehen, wohl aber, wenn mehrere Personen gemeinsam das Gelände in Gruppen begehen oder sich im Eingangsbereich sammeln. Dies betrifft im Besonderen die Situation vor und nach Präsenzveranstaltungen.


Lassen Sie uns gemeinsam zuversichtlich auf die kommenden Monate blicken.

Mit den besten Grüßen des gesamten Rektorats

Ulrich Kotthaus
Rektor der DHBW Villingen-Schwenningen