Vorgehen für erstes Quartal beschlossen, Ausblick ins zweite Quartal

Vorgehen für erstes Quartal beschlossen, Ausblick ins zweite Quartal

par N E W S,
Nombre de réponses : 0

Präsenzlehre ausgesetztLiebe Studierenden, liebe Lehrbeauftragten,

die aktuelle Corona-Verordnung des Landes und die aktuelle Corona-Verordnung Studienbetrieb liegen vor und wir haben uns dazu entschieden, die Lehre vorausschauend für das erste und zweite Quartal (Q1 | Q2) festzulegen und so für mehr Planbarkeit zu sorgen.

Grundsätzlich planen wir den Lehrbetrieb für Q1 und Q2 virtuelle bzw. digital gestützt.
Der Präsenzlehrbetrieb bleibt bis zum 30. Juni ausgesetzt.

Hinweise zum ersten Quartal:

Für dieses Quartal ist vorgesehen:

  • Der Präsenzlehrbetrieb bleibt ausgesetzt. Die Lehre findet virtuell bzw. digital gestützt statt.

  • Wir bieten Studierenden an, die Klausuren & mündliche Prüfungen virtuell bzw. digital gestützt abzulegen und bereiten uns darauf vor. Alternative Prüfungsformen neben klassischen Klausuren werden ebenfalls bedacht (beispielsweise Hausarbeiten). Student*innen dürfen freiwillig an den virtuellen Prüfungen teilnehmen. Versetzt bieten wir zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es die Situation zulässt, Präsenzprüfungen an, sodass niemand benachteiligt wird oder sich gezwungen fühlt, das Angebot der Online-Prüfungen wahrzunehmen.

  • Klausuren können derzeit ausschließlich von Studierenden eingesehen werden, die eine Klausur nicht bestanden haben. Die Einsicht muss einzeln erfolgen, mit Maske und entsprechendem Abstand / Lüften. Der Semesternotenbescheid kann für Studierende, die einwilligen, auf die Einsicht zu verzichten, ausgestellt werden. Ansonsten wird dieser ausgestellt, sobald Klausureinsichten wieder möglich sind und alle Studierende auf die entsprechende Möglichkeit der Durchsicht aufmerksam gemacht wurden.

  • Wiederholungsklausuren finden virtuell bzw. digital gestützt statt.

  • Zweite Wiederholungsprüfungen, die in der Regel mündlich durchgeführt werden, sollen ebenfalls virtuell oder digital gestützt stattfinden; in Präsenz können sie nur begründet und mit entsprechendem Hygienekonzept (inklusive Maskenpflicht (FFP2-Masken) während der Prüfung) genehmigt werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Bibliotheksnutzung.

  • Die Bibliothek bleibt gemäß § 1d Absatz 1 CoronaVO bis mindestens einschließlich 31. Januar 2021 für den Studienbetrieb und den Publikumsverkehr geschlossen; dies gilt nicht für die Abholung bestellter Medien und die Rückgabe von Medien. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Bibliothek.

Hinweise zum zweiten Quartal:

Für das zweite Quartal ist vorgesehen:

  • Der Präsenzlehrbetrieb bleibt ausgesetzt. Die Lehre findet virtuell bzw. digital gestützt statt.

  • Ob Klausuren, Klausureinsichten und Nachklausuren teilweise in Präsenz stattfinden können, hängt primär von der Entwicklung der Inzidenzzahlen ab und bleibt deshalb noch offen.

Regelungen gelten weiterhin:

Falls Sie einen begründeten Termin an der Hochschule haben, achten Sie bitte vor Ort auf die geltenden Regelungen (u.a.):

  • die Hochschulgebäude sind ausschließlich für Hochschulmitglieder, Hochschulangehörige und Dienstleister geöffnet.

  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand

  • Tragen Sie Maske und führen Sie die Händehygiene durch

  • Ein Zutrittsverbot gilt (u. a.) für Personen, die an Covid-19 aktuell erkrankt sind oder in Kontakt zu einer infizierten Person stehen
Studiengangsspezifische Informationen erhalten Sie von Ihrer Studiengangsleitung. Besuchen Sie auch unsere FAQ-Seite.
Bleiben Sie gesund.