§52a UrhG: Keine Löschungen auf Moodle zum 31.12. erforderlich!

§52a UrhG: Keine Löschungen auf Moodle zum 31.12. erforderlich!

von N E W S -
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Liebe Studierenden,

Löschungen von nach §52a UrhG bereitgestellten Dokumenten auf Moodle zum Jahresende sind nicht erforderlich!

Die KMK, HRK und VG Wort haben sich auf eine Verlängerung der pauschalen Abgabe zu §52a  bis 09/17 geeinigt. Uns wurde eine Mittelung des Ministeriums aus NRW zur Information übermittelt, darin heißt es „Die Beteiligten haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG WORT nach §52a UrhG zunächst  bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Diese Vereinbarung ermöglicht somit den Hochschulen eine Nutzung des §52a im bisherigen Umfang auch über den 31. Dezember 2016 hinaus.“ (https://www.uni-due.de/ub/urheberrecht/).

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Jürgen Werner
Rektor