Bekanntmachung Nachfrist Einreichung von Wahlbewerbungen gemäß § 15 Absatz 8 DHBW GremienWahlO

Bekanntmachung Nachfrist Einreichung von Wahlbewerbungen gemäß § 15 Absatz 8 DHBW GremienWahlO

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Liebe Studierende,

für die Wählergruppen, die keine oder wenige Wahlbewerbungen eingereicht haben, wird eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlbewerbungen bis Montag, 08.06.26, 15:30 Uhr gewährt.

An der DHBW Villingen-Schwenningen betrifft dies die Wählergruppe „Studierende Wirtschaft“ für die Gremien „Örtlicher Senat“ und „Wahlversammlung“ sowie die Wählergruppe „Studierende Sozialwesen“ für das Gremium „Wahlversammlung“.

Amtliche Bekanntmachung Nr. 14/2026: Bekanntmachung zur Nachfrist zur Einreichung von Wahlbewerbungen gemäß § 15 Absatz 8 DHBW GremienWahlO für die Wahlen zum Senat, zu den Örtlichen Senaten und zu den Örtlichen Hochschulräten

Bekanntmachung 14/2026

Amtliche Bekanntmachung 15/2026: Bekanntmachung zur Nachfrist zur Einreichung von Wahlbewerbungen gemäß § 8 Wahlordnung für die Wahlen zu den örtlichen Wahlversammlungen an den Studienakademien der DHBW

Bekanntmachung 15/2026

Hier können Sie Ihre Wahlbewerbung einreichen: https://nominierung.dhbw.de/

Weitere Informationen zu den Gremienwahlen finden Sie unter https://www.dhbw.de/gremienwahlen-2026#faq


Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maier
Örtliche Wahlleitung