Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

by N E W S -
Number of replies: 0

Liebe Studierende, Sie haben aktuell die Möglichkeit, Einsicht in Ihren persönlichen Eintrag im Wählerverzeichnis zu nehmen, dabei werden Ihnen die Gremien angezeigt, für die Sie wahlberechtigt sind. Eine Einsichtnahme ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da sie der Überprüfung der eigenen Daten dient.

Eine Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist im Zeitraum vom 4. Juli 2024 bis 8. Juli 2024 auf unserer Gremienwahlseite unter folgendem Link möglich: 
https://www.dhbw.de/gremienwahlen-2024#einsichtnahme-ins-waehlerverzeichnis

Klicken Sie anschließend auf „zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis: Studierende (sämtlicher Studienakademien der DHBW)“. Sie werden nun zum DHBW-Portal weitergeleitet. Verwenden Sie als Zugangsdaten Ihren Benutzernamen/Kennwort, entsprechend der Zugangsdaten z. B. zum DUALIS Webportal/Notenabfrage. Sie werden anschließend direkt zu Ihrem Eintrag im Wählerverzeichnis geführt.

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein vorläufiges Wählerverzeichnis handelt, das bei offensichtlichen Fehlern noch zu korrigieren ist. Sollte dies Ihren Eintrag betreffen, wenden Sie sich bitte an gremienwahlen.vs@dhbw.de Sollte Ihr Eintrag unsererseits berichtigt werden müssen, erhalten Sie selbstverständlich eine entsprechende Nachricht.