Aktualisierte Fassung der Nachricht vom 3.11.2021: „Maßnahmen werden angepasst“

Aktualisierte Fassung der Nachricht vom 3.11.2021: „Maßnahmen werden angepasst“

von Ulrich Kotthaus -
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Aktualisierte Fassung der Nachricht vom 3.11.2021: „Maßnahmen werden angepasst“
In Baden-Württemberg gilt die Warnstufe

 

Liebe Studierende, sehr geehrte Lehrbeauftragte,

die Lage spitzt sich erneut zu. Wir verzeichnen in den vergangenen Tagen mehrere bestätigte Corona-Infektionen und zahlreiche Meldungen von Studierenden, die im außerhochschulischen Umfeld in Kontakt mit Corona infizierten Personen standen.

Wir danken Ihnen allen für Ihr umsichtiges Handeln und Ihre Meldungen.

Am Dienstag, 2. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Folglich wurde in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für nicht-geimpfte oder nicht-genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft.

Für den Lehrbetrieb hat die Warnstufe keine direkten Auswirkungen. Der Lehrbetrieb an den Hochschulen richtet sich nach der „Corona Verordnung Studienbetrieb“. D.h. die bereits kommunizierten Regelungen (3G Nachweis – geimpft, genesen oder negativer Antigen-Schnelltest) gelten weiterhin, wie zuvor. Ein PCR-Test ist nicht notwendig für den Besuch von Lehrveranstaltungen.

Anpassungen:

Aufgrund der steigenden Zahlen werden wir jedoch die Maßnahmen an der Hochschule wieder anpassen. Es gilt nun eine strikte Maskenpflicht in den Gebäuden der DHBW Villingen-Schwenningen – auch in den Pausen. Es ist unerheblich, ob 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können oder nicht. Die Maskenpflicht gilt dauerhaft – auch bei den Lernplätzen innerhalb der Bibliothek. Darüber hinaus empfiehlt es sich dennoch, wo immer möglich, Abstand zu halten.

Für Vortragende und Dozierende ist das Tragen einer Maske grundsätzlich obligatorisch, wenn der Abstand nicht durchgehend eingehalten werden kann, wie z. B. bei Gruppenarbeiten, Umhergehen im Vorlesungsraum etc.; für mündliche Prüfungen mit wenigen Personen in einem größerem Raum und durchgehendem Abstand kann nach Einnahme der Plätze auf die Maske verzichtet werden.

Essen ist innerhalb der Gebäude (Kursräume) während Vorlesungen nicht gestattet. Beschränken Sie das Maskeabnehmen auf ein Minimum während der Flüssigkeitsaufnahme. Während Pausenzeiten ist bei geöffneten Fenstern Nahrungsaufnahme bei entsprechendem Abstand möglich, wir empfehlen jedoch wann immer möglich nach draußen auszuweichen.

Außerhalb der Gebäude ist zwingend 1,5 Meter Abstand zu wahren, wenn Sie die Maske abnehmen! Auch hierzu werden verstärkt Kontrollen durchgeführt werden – wir bitten um Verständnis.

Sie alle haben es durch Ihr umsichtiges Handeln mit in der Hand, den Präsenzstudienbetrieb so sicher wie möglich durchzuführen. Ich rufe Sie dringend dazu auf, Ihren Teil dazu beizutragen!

Wenn bei Ihnen ein positiver Schnelltest oder Selbsttest vorliegt, bleiben Sie bitte bis zur Klärung durch einen PCR-Test zuhause. Liegt bei Ihnen ein positiver PCR-Test vor, dürfen Sie die Hochschule für 14 Tage nicht betreten. Gerechnet wird ab Symptombeginn oder dem Erstnachweis des Erregers (PCR-Testung).  In der Regel meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen, da die Corona-Verordnung Absonderung greift.

Dies gilt im Übrigen für nicht-immunisierte und immunisierte Personen gleichermaßen.

Melden Sie bitte Ihren Corona-Fall über das Formular auf unserer Covid-19 Seite unter: https://www.dhbw-vs.de/coronavirus.html

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Kotthaus


Prof. Dr. Ulrich Kotthaus

Rektor

Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen

Baden-Württemberg Cooperative State University

Erzbergerstraße 17

78054 Villingen-Schwenningen

Tel. +49 7720 3906 100 (Durchwahl); ...101 (Sekretariat)

ulrich.kotthaus@dhbw-vs.de

www.dhbw-vs.de