Einsatz von Antigen-Schnelltests an der DHBW Villingen-Schwenningen

Einsatz von Antigen-Schnelltests an der DHBW Villingen-Schwenningen

von N E W S -
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Liebe Studierende,

sicherlich verfolgen Sie, wie auch wir, die Regelungen zu den 3G-Nachweisen aufmerksam und haben mitbekommen, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg die Hochschulen gebeten hat, die Bestände an Antigen-Tests, die vor Ort an den Hochschulen vorhanden sind, einzusetzen.

Diesem Anliegen kommen wir als Arbeitgeberin gegenüber Mitarbeiten und als Hochschule gegenüber Studierenden auf folgende Weise nach.

Bereits vor dem vierten Quartal haben wir zu Präsenzprüfungen in Pandemiezeiten beaufsichtigte Antigen-Selbsttests angeboten. Dieses Angebot war handhabbar, da es sich um vereinzelte Präsenzprüfungen handelte und nicht der gesamte Studienbetrieb betroffen war.

Im vierten Quartal nun werden wir die überschaubare vorrätige Menge an Antigen-Schnelltests einsetzen, um Studierenden die Teilnahme am Präsenzbetrieb zwischen Erstimpfung und Zweitimpfung zu ermöglichen. Gleiches gilt für Studierende, die vollständig geimpft sind, aber der Schutz noch nicht gänzlich vorhanden ist (i.d.R. 14 Tage nach vollständiger Impfung). Sind Sie betroffen, füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus, um die Tests in Anspruch nehmen zu können.

Zum anderen werden wir die Tests einsetzen, wenn im Studienkurs eine (mögliche) Infektion vorliegt bzw. eine Student*in in engem Kontakt mit einer potenziell infizierten Person stand. Wir sind sehr um die Gesundheit aller Hochschulangehörigen bedacht und bieten dann Tests für Immunisierte an, da nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass diese ebenfalls das Virus unbemerkt in sich tragen. Damit möchten wir insbesondere nicht-immunisierte Personen an der Hochschule schützen. Nicht-immunisierte Personen betrifft, im Falle sie standen in engem Kontakt zu einer infizierten Person, in den meisten Fällen die Absonderungspflicht. Tritt die behördliche Absonderungspflicht nicht ein, bieten wir auch den nicht-immunisierten Personen dieses Angebot an.  

Die dauerhafte oder flächendeckende Testung von nicht-immunisierten Personen können wir am Standort logistisch nicht umsetzten. Auch die Kosten für Testungen bei Drittanbietern können wir nicht übernehmen.

Inzwischen häufen sich die Anfragen über die Gültigkeit von Testergebnissen aus Testzentren / Teststellen mit zweifelhaften (Test-)Modellen (selbstbeaufsichtigte Testungen, beaufsichtigte Testungen einer Firma, der Sie nur augenscheinlich als firmenangehörige Person zuzuordnen sind (Betriebszertifikate) uvm.).

Beachten Sie bitte, dass nur bei den dafür zuständigen Testzentren und Teststellen durchgeführte Tests Gültigkeit besitzen. Selbstbeaufsichtigte Antigen-Tests – auch untereinander – zählen nicht dazu! Dies ist ausschließlich der Fall, wenn er vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss.

Wir stellen nicht Ihre Ehrlichkeit in Frage, die Test wie vorgeschrieben durchzuführen, müssen und möchten allerdings die Gesundheit und den Gesundheitsschutz aller Hochschulangehörigen im Blick behalten und schützen mit der Forderung eines Testergebnisses eines seriös beaufsichtigten Antigen-Tests primär die nicht-immunisierten Studierenden und Kolleg*innen.

Eine Übersicht über Teststellen finden Sie u.a. beim Landratsamt.

Impfangebot:
Gemeinsam mit dem Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH bieten wir am 14. Oktober von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Gebäude B in der Friedrich-Ebert-Straße Impftermine an. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Studierende der beiden Hochschulen (DHBW und HFU) sowie Lehrende und externe Personen können das Angebot in der Friedrich-Ebert-Str. 32, Gebäude B, Raum 003 wahrnehmen.

Viele Grüße

Prof. Dr. Ulrich Kotthaus
Rektor der DHBW Villingen-Schwenningen

(Geändert von Chrysanthi Melanou - Originaleintrag Mittwoch, 13. Oktober 2021, 12:44)