Liebe Studierende,
im Oktober starten wir überwiegend mit Präsenzveranstaltungen in das neue Semester. Es gelten nach der aktuellen Coronaverordnung – Studienbetrieb folgende Regelungen für den Präsenzbetrieb:
-
Das
Erbringen eines Impf-, Genesenen-, oder tagesaktuellen
Antigen-Schnelltestnachweises ist für die Teilnahme an allen Präsenzveranstaltungen und die Nutzung der studentischen Lernplätze zwingende
Voraussetzung. Die Überprüfung der GGG-Nachweise wird stichprobenartig durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Hierfür ist mitunter eine kurze Störung in der laufenden Vorlesung unumgänglich. Eine Teilnahme
an Veranstaltungen ohne gültigen GGG-Nachweis zieht in jedem Fall Konsequenzen
nach sich. Grundsätzlich wird ein Verstoß zur Aufnahme aller Personalien und Hausverbot führen, bis ein aktueller Testnachweis erbracht ist. Im Wiederholungsfall wird die Ordnungswidrigkeit den Behörden gemeldet und zieht empfindliche Bußgelder nach
sich. Bei einer dritten Missachtung erfolgt die Exmatrikulation. Wir halten Sie also dazu an: Schützen Sie sich selbst und andere durch die Einhaltung aller Regelungen und ersparen Sie sich dadurch etwaige Konsequenzen!
- Eine
Testmöglichkeit für Studierende besteht an
der Hochschule nicht. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um den Zugang zu Schnelltests in Ihrer Umgebung und rechnen Sie an den Teststellen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen mit Wartezeiten.
- Auf dem Hochschulgelände besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen, KN95
/ FFP-2 oder vergleichbaren Maske. Die Maskenpflicht entfällt in Vorlesungen, Seminaren oder Prüfungen am jeweiligen Sitzplatz und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft eingehalten wird.
- Personen
mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Teilnahme am
Präsenzstudienbetrieb keinesfalls gestattet.
- Die
Dokumentation der Anwesenheit in jeder einzelnen Veranstaltung und bei der Nutzung der Bibliothek ist Pflicht. Dies kann entweder durch die Nutzung eines LUCA-QR-Codes erfolgen, welcher in jedem Vorlesungsraum sowie im Eingangsbereich der
Bibliothek angebracht ist, oder durch schriftliche Anwesenheitsdokumente. Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation gilt nicht bei der Abholung und Rückgabe von Medien im Vorraum der Bibliothek.
- Die
Hochschule ist nur für Hochschulangehörigen zum Zweck des Studiums, des Lehrens und Lernens geöffnet. Ein Zutrittsverbot zum Hochschulgelände besteht für:
- Personen, die nicht der Hochschule angehören
- Personen, die mit dem Corona Virus infiziert sind bzw. die einer Absonderungspflicht (Quarantänepflicht) im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen
- Personen, die keine Maske tragen
- Informationen zu Vorlesungsplänen und dem inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des Studiums erhalten Sie über ihre jeweiligen Studiengangsleitungen und – sekretariate.
Informationen auf der Webseite:
Auf der Webseite finden Sie eine umfassende Auflistung an Fragen, unter dem Reiter „COVID-19“ können Sie sich über aktuelle Regelungen informieren (https://www.dhbw-vs.de/covid19).
Die
Bibliothek ist für den Lehr- und Studienbetrieb geöffnet
Für die Bibliothek gelten spezifische Regelungen ab 1. Oktober – u.a. vorübergehend geänderte Öffnungszeiten. Diese Informationen sind in Kürze auf der Webseite der Bibliothek (https://www.dhbw-vs.de/studierende/serviceeinrichtungen/bibliothek.html)
einzusehen. Für die Nutzung (Betreten des Lese- und Bücherbereichs) der Bibliothek muss die Anwesenheit (bspw. LUCA-APP) dokumentiert werden und ein GGG-Nachweis vorliegen, während eine Rückgabe oder Abholung ohne Dokumentation stattfinden (Betreten
des Eingangsbereichs der Bibliothek). Lernplätze in der Bibliothek stehen begrenzt und nur nach Anmeldung und vorliegendem GGG-Nachweis zur Verfügung.
Vermutlich sind Sie alle, wie ich selbst auch, sehr gespannt, wie der Studienstart nach dieser einschneidenden Zeit wieder in Präsenz ablaufen wird. Die vergangenen Monate zeigen, dass die Lage volatil ist. Nicht alle Vorlesungen werden zum 1. Oktober
in Präsenz stattfinden und es wird sich eine gewisse »neue Routine« erst mit dem Transferquartal vom Virtuellen und Digitalen hin zur Präsenz vollziehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das gemeinsam gut bewältigen werden. Wenn es anfangs vielleicht
auch ruckeln wird, sprechen Sie uns an, sprechen Sie untereinander miteinander und sprechen Sie auch Ihre Dozierenden an, denn nur gemeinsam werden wir uns sicher fühlen, gegenseitig schützen und doch wieder miteinander lehren, lernen und arbeiten.
Mit den besten Grüßen und einen erfolgreichen und gesunden Start in das neue Semester
Ulrich Kotthaus