Unabdingbare Regelungen für Teilnahme an Präsenzklausuren

Unabdingbare Regelungen für Teilnahme an Präsenzklausuren

от Ulrich Kotthaus -
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An Studierende, die im 4. Quartal Präsenzklausuren vor Ort schreiben

Liebe Studierende,

mit viel Aufwand und unter Einhaltung der geltenden Maßnahmen planen und führen wir die aktuelle Präsenzprüfungsphase für einzelne Studienbereiche durch.

Dazu sind und waren viele Anstrengungen notwendig und um die Präsenzklausurphase erfolgreich durchzuführen, bedarf es auch Ihrer Rücksicht und der Einhaltung geltender Regelungen.

Wir haben die Gebäude und das Gelände der DHBW Villingen-Schwenningen für den aktuellen Publikumsverkehr geschlossen. Nichtsdestotrotz gilt auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden Maskenpflicht. Es ist darüber hinaus zwingend überall 1,5 Meter Abstand zu halten. Dies gilt auch für die Eingangsbereiche und die Laufwege im Freien.

Das Rauchen – verbunden mit der Abnahme der Maske – vor den Gebäuden ist nicht gestattet. Bitte verlassen Sie dazu das Hochschulgelände und wahren Sie auch dort die landesweit geltenden Regelungen.

Mit aller Eindringlichkeit muss ich Sie auffordern, sich an diese Regelungen zu halten. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an den Präsenzprüfungen für Sie nur dann möglich ist.

Die Situation momentan verlangt uns allen viel Rücksichtnahme ab. Gemeinsam sollten – ja, müssen wir dazu beitragen – die Situation nicht noch zu verschärfen!

Vielen Dank für die Beachtung, viele Grüße
und eine erfolgreiche Klausurphase!

Prof. Dr. Ulrich Kotthaus
Rektor der DHBW Villingen-Schwenningen