Liebe Studierende,
zu den in Kürze
anstehenden Nach- und Wiederholungsprüfungsterminen (26. und 28.10.2020 sowie
ab 02.11.2020) informieren wir Sie vorab mittels dem hier hinterlegten
Merkblatt „Procedere bei Präsenzklausuren..“ über die vorgeschriebenen
Verhaltensregeln.
Wie darin
erwähnt, haben Sie am 1. Termin die ebenfalls hier hinterlegte Infektionsschutzerklärung
mit Ihrer Matrikel-Nummer, Datum und Ihrer Unterschrift versehen mitzubringen
und abzugeben.
Sofern für Sie
mehr als ein Prüfungstermin ansteht, gilt diese 1. Infektionsschutzerklärung
für alle weiteren Termine – außer wenn sich in der Zwischenzeit an Ihrem
Gesundheitsstatus (Verdachts- oder Infektionsfall) etwas ändert. In solch einem
Fall verweisen wir auf die Verordnung des Wissenschaftsministeriums.
Wir wünschen
Ihnen für Ihre Prüfung viel Erfolg.
Ihr Prüfungsamt
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