Liebe Studierende der DHBW Villingen-Schwenningen, verehrte Lehrbeauftragte, meine Damen und Herren,
ich hoffe, Sie alle sind wohlauf und hatten, soweit es die Corona-bedingten Maßnahmen derzeit zulassen, schöne und erholsame Osterfeiertage.
Am Mittwoch haben Bund und Länder das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten und neue Beschlüsse gefasst. Nun müssen die Vereinbarungen noch durch die Baden-Württembergische Landesregierung konkretisiert und umgesetzt werden. Klar ist: die Rückkehr zu einer neuen Normalität wird nur langsam, vorsichtig und schrittweise erfolgen. Viele Einschränkungen, die dabei helfen, der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, werden uns weiterhin begleiten.
Auch an der DHBW wird unser Handeln nach wie vor in erster Linie am Gesundheitsschutz orientiert sein.
Das Lagezentrum der DHBW hat am Donnerstag mit den Rektor*innen aller Standorte sowie Vertreter*innen des DHBW CAS, des zentralen Senats, der Studierenden und der Mitarbeitenden getagt und sich analog zu den Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene auf folgende nächste Schritte verständigt:
- Die DHBW bereitet sich mit Hochdruck darauf vor, als erstes anstehende Prüfungen wieder in Präsenz durchzuführen sowie einen geregelten Zugang zu Laboren und Bibliotheken zu ermöglichen. Erste Präsenzprüfungen in kleinen Gruppen werden nach gründlicher Vorbereitung am Standort Villingen-Schwenningen voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder möglich sein.
- Die Aussetzung des Präsenzlehrbetriebs bleibt zunächst über den 20. April hinaus bestehen. Auf einen schrittweisen Ausbau des Präsenzlehrbetriebs ab dem 4. Mai unter Einhaltung entsprechender Regeln bereiten wir uns vor. Wir gehen aber weiter davon aus, dass die Theoriephasen im laufenden Semester weitgehend aus Onlinelehre und Onlinelernen bestehen werden bevor wir schrittweise zu einem Blended Learning übergehen können.
- Risikogebiete werden nicht mehr benannt. Allerdings gilt das Betretungsverbot für Gebäude der DHBW in Villingen-Schwenningen für Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Die konkrete Ausgestaltung des Hochschulbetriebs ist abhängig von der geltenden Rechtslage und von der praktischen Umsetzbarkeit vor Ort. Eine Überarbeitung der Corona-Verordnung des Landes erwarten wir zeitnah und werden ihre Durchführbarkeit dann unmittelbar prüfen. Dabei werden wir insbesondere darauf achten, alle am Studien- und Verwaltungsbetrieb beteiligten Personen angemessen zu schützen.
Bleiben Sie
gesund!
Mit den besten Grüßen
Ulrich Kotthaus
Prof. Dr. Ulrich Kotthaus
Rektor
Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen
Baden-Württemberg Cooperative State University
Erzbergerstraße 17
78054 Villingen-Schwenningen
Tel. +49 7720 3906 100 (Durchwahl); ...101 (Sekretariat)