§52a Urheberrechtsgesetz, Dokumente auf Moodle

§52a Urheberrechtsgesetz, Dokumente auf Moodle

von N E W S -
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Logo DHBW VSLiebe Studierenden,

wie Sie bereits aus der Presse oder in Ihren Gremien entnehmen konnten, gibt es zum 1.1.2017 weitreichende Änderungen in der elektronischen Bereitstellung von Schriftwerken in Lehre und Forschung. Bis zum Abschluss eines Vertrages mit VG-Wort können bestimmte Materialien nicht mehr in Moodle eingestellt und bereits eingestellte müssen bis zum 1.1.2017 gelöscht werden. Die Professorinnen und Professoren sowie die Lehrbeauftragten wurden gebeten, ihre Materialien bis zum 31.12.2016 zu überprüfen und ggfs. zu ändern. Da diese sehr kurze Frist, die nicht in unserer Verantwortung steht, sicherlich nicht von allen eingehalten werden kann, müssen teilweise Materialien ab 1.1.2017 für Sie unsichtbar geschaltet werden.

Es empfiehlt sich deshalb, bereits eingestellte Materialien für das 1. Quartal 2017 noch vor dem 20.12.2016 herunterzuladen. Wir hoffen, dass es sehr bald zu einer Einigung mit VG-Wort kommt und die Lehre nur sehr eingeschränkt beeinträchtigt wird. Die Kolleginnen und Kollegen sowie die Lehrbeauftragten werden sicherlich alles tun, um Ihnen weiterhin geeignete Materialien für die Vorlesungen zur Verfügung zu stellen.

Mit besten Grüßen
Prof. Jürgen Werner
Rektor